Kochen, zapfen, servieren. Und wenn die Küche zu ist, wartet der zweite Job. 📋
Laut DEHOGA arbeitet ein typischer Betrieb im Gastgewerbe 14 Stunden pro Woche nur für Bürokratiepflichten. Hygiene, Allergene, Arbeitszeiten, Kasse: Jede Vorschrift verlangt ihren Nachweis. Dazu kommen Bebauungspläne aus den 60er- und 70er-Jahren, die mancherorts bis heute Außengastronomie verbieten, und eine Sperrstunde zwischen 5 und 6 Uhr, die offenbar niemand mehr erklären kann.
So geben wir dem Wirt seine Zeit zurück:
👉 Wirte erweitern ihre Öffnungszeiten flexibel und ohne großen Aufwand.
👉 Die Sperrstunde zwischen 5 und 6 Uhr fällt weg.
👉 Die Außengastronomie bekommt mehr Raum, auch am Abend, solange die Nachtruhe gewahrt bleibt.
👉 Veraltete Verbote in Bebauungsplänen lassen sich leicht anpassen.
👉 Genehmigungen gehen schneller, und wer einen Betrieb übernimmt, kommt leichter durch.
Zwei Jobs sind einer zu viel. 🍽️
Fotos von FDP Rheinland-Pfalz Beitrag
· FDP Rheinland-Pfalz