Landeshauptausschuss
Funktion und Zusammensetzung des Landeshauptausschuss
Der Landeshauptausschuss wird auch "kleiner Parteitag" genannt.
Er beschließt über im Laufe des Geschäftsjahres anfallende politische und wichtige organisatorische Fragen. Insbesondere beschließt er nach Landtagswahlen über eine Regierungs- und Koalitionsbildung und über die Zusammensetzung der hierzu zu bildenden Verhandlungskommission.
Er besteht aus 59 Delegierten. Seine Besetzung erfolgt analog der des Landesparteitages, wobei 30 Delegierte nach Mitgliederstärke des jeweiligen Kreisverbandes und 29 nach den Wahlergebnissen der letzten Landtagswahl vergeben werden. Der Vorsitzende des Landeshauptausschusses ist auch Mitglied des Landesvorstandes.