Schnieders Entschuldigung verdient Respekt – und war überfällig
FDP begrüßt die Anerkennung des Staatsversagens und fordert konkrete Konsequenzen für Katastrophenschutz und Wiederaufbau
Ulrich van Bebber im Gespräch mit Ministerpräsident Gordon Schnieder bei dessen Besuch bei der Lebenshilfe in Sinzig (Foto: Dennis-A. Hundt)
Ahrweiler. Die FDP begrüßt die Entschuldigung von Ministerpräsident Gordon Schnieder für das staatliche Versagen während der Flutkatastrophe ausdrücklich. Schnieder hatte bei der zentralen Gedenkveranstaltung am fünften Jahrestag der Katastrophe erklärt: „Der Staat hat in dieser Frage und in dieser Nacht versagt. Dafür bitte ich als Ministerpräsident um Entschuldigung.“
„Diese klaren Worte verdienen Anerkennung und Respekt. Nach fünf Jahren waren sie aber auch notwendig und überfällig“, erklärt der FDP-Kreisvorsitzende Ulrich van Bebber. Die Entschuldigung könne das Geschehene nicht ungeschehen machen und die Wunden nicht schließen. Sie sei jedoch ein unverzichtbarer Schritt, weil der Staat damit sein Versagen und seine Verantwortung ohne Relativierung anerkenne.
Besonders bemerkenswert sei, dass Schnieder Verantwortung für den Staat übernehme, obwohl er während der Flut selbst keine Regierungsverantwortung getragen habe. „Es geht nicht um ein persönliches Schuldeingeständnis des Ministerpräsidenten. Es geht darum, dass der Regierungschef stellvertretend für den Staat ausspricht, was lange nicht ausgesprochen wurde. Das verdient Respekt“, betont van Bebber.
„Es ist gut, dass das Land Rheinland-Pfalz zu seiner Verantwortung steht und damit auch Betroffenen, Angehörigen und Helfern endlich die Last falscher Schuld- und Fehlerzuschreibungen abnimmt. Im nächsten Schritt muss sich Rheinland-Pfalz nicht nur an der Ahr, sondern im ganzen Land ehrlich mit der Bedrohungslage und dazu passenden Schutzkonzepten auseinandersetzen. Die ersten Schritte sind gemacht, aber es fehlt noch an einigen Stellen“, sagt der FDP-Landesvorsitzende Stefan Thoma.
Zur Übernahme staatlicher Verantwortung gehört für die FDP auch, die Betroffenen beim noch immer nicht abgeschlossenen Wiederaufbau nicht an starren Fristen und unnötiger Bürokratie scheitern zu lassen. Die Liberalen fordern deshalb, die zum 30. Juni 2026 ausgelaufenen Antragsfristen für Wiederaufbauhilfen bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern und die Verfahren deutlich zu vereinfachen.
Viele Betroffene – insbesondere private Eigentümer – konnten ihre Anträge aufgrund fehlender Gutachten, langer Bearbeitungszeiten, komplexer Schadenserfassungen und gestiegener Baukosten bis zum Ablauf der Frist nicht vollständig einreichen. Der FDP-Landesparteitag hatte die Forderung auf Initiative des Kreisverbandes Ahrweiler einstimmig in das Landtagswahlprogramm aufgenommen.
„Wenn der Staat sein Versagen anerkennt, muss er auch beim Wiederaufbau die notwendigen Konsequenzen ziehen. Die Betroffenen dürfen nicht erneut durch staatliche Defizite belastet werden – diesmal durch unrealistische Fristen, langwierige Verfahren und unnötige Bürokratie. Deshalb brauchen wir die Verlängerung bis Ende 2027 und eine spürbare Vereinfachung der Verfahren“, erklärt die FDP-Bezirksvorsitzende Sandra Weeser.
Weeser hatte sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode als Vorsitzende des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen im Deutschen Bundestag intensiv für die letzte Fristverlängerung, beschleunigte Verfahren und praxistaugliche Regelungen beim Wiederaufbau eingesetzt.
Stefan Thoma mahnt zugleich, aus den damaligen Fehlern dauerhaft politische Konsequenzen zu ziehen: „Auch in Zukunft wird es immer Dinge geben, die man besser machen kann, und sicher werden auch neue Fehler passieren. Aber aus denen, die man bei der Flutkatastrophe vor fünf Jahren gemacht hat, muss man lernen – diese dürfen sich auf keinen Fall wiederholen. Vor allem hoffe ich aber, dass auch die Politik daraus lernen wird und zukünftig nicht erst einmal die Verantwortung von sich weist oder diese allein den Kommunen und Personen vor Ort zuschiebt.“
Van Bebber hatte bereits in der Vergangenheit wiederholt von einem Staatsversagen gesprochen und eine Entschuldigung gefordert. Als Vorsitzender der Lebenshilfe im Kreis Ahrweiler hatte er die Folgen der Katastrophe unmittelbar erlebt. Im Lebenshilfehaus in Sinzig verloren zwölf Bewohnerinnen und Bewohner ihr Leben. Noch am Vormittag vor der zentralen Gedenkveranstaltung sprach van Bebber das Staatsversagen beim Besuch des Ministerpräsidenten im Lebenshilfehaus in der Pestalozzistraße ausdrücklich an.
„Ich habe dem Ministerpräsidenten gesagt, dass ich seine Bewertung ausdrücklich unterstütze. Das Versagen lag in unzureichenden staatlichen Strukturen, unklaren Zuständigkeiten, falschen Entscheidungen und mangelhaften Verfahren. Dass Gordon Schnieder dies so klar benennt und nun auch offiziell um Entschuldigung gebeten hat, verdient meine persönliche Anerkennung und meinen Respekt“, so van Bebber.
Die Anerkennung des Staatsversagens schaffe zugleich Klarheit darüber, wo die Verantwortung liege. Sie dürfe nicht bei den Menschen am Ende der Warn-, Alarmierungs- und Rettungsketten gesucht werden. Ehrenamtliche Feuerwehrleute, Rettungskräfte, Helferinnen und Helfer sowie Mitarbeitende der betroffenen Einrichtungen hätten unter extremsten Bedingungen das Menschenmögliche und oftmals noch mehr geleistet.
„Nicht diese Menschen haben versagt. Sie mussten das Versagen staatlicher Strukturen auffangen. Die Entschuldigung weist die politische und moralische Verantwortung dorthin, wo sie hingehört: zum Staat. Damit entlastet sie zugleich diejenigen, die in der Flutnacht vor Ort geholfen, gerettet und Verantwortung übernommen haben“, erklärt van Bebber.
Für die FDP darf die Entschuldigung daher kein Schlusspunkt sein. Aus der Anerkennung des Staatsversagens müssen konkrete Verbesserungen beim Katastrophenschutz und eine verlässliche, unbürokratische Unterstützung beim Wiederaufbau folgen.