Landesfachausschüsse

Landesfachausschüsse

Stellung und Funktion der Landesfachausschüsse

Der Landesvorstand beschließt nach Bedarf zur Bearbeitung von politischen oder organisatorischen Parteiaufgaben die Bildung von Landesfachausschüssen und Arbeitsgruppen. Diese haben die Aufgabe, die Arbeit der Landesorgane auf einem bestimmten Gebiet sachverständig zu unterstützen. Sie leiten ihre Beschlüsse dem Landesvorstand zu.

Die Landesfachausschüsse können Anträge oder Entschließungen an den Landesparteitag oder den Landeshauptausschuß richten.
Das Nähere über die Zusammensetzung, die Organisation und das Verfahren der Landesfachausschüsse und Arbeitsgruppen regelt die Geschäftsordnung der Landesfachausschüsse.