Der Landeshauptausschuss wird auch "kleiner Parteitag" genannt.
Er beschließt über im Laufe des Geschäftsjahres anfallende politische und wichtige organisatorische Fragen. Insbesondere beschließt er nach Landtagswahlen über eine Regierungs- und Koalitionsbildung und über die Zusammensetzung der hierzu zu bildenden Verhandlungskommission.
Vorsitz:
Rainer Brüderle MdB
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Stellvertretung:
Elke Hoff MdB
Dr. Volker Wissing MdB
Schatzmeister:
Jürgen Creutzmann MdEP
Hauptgeschäftsführer:
Josef Becker
Ausschüsse und Arbeitskreise unterstützen die Gliederungen auf Landesebene bei der programmatischen oder organisatorischen Arbeit.
Auch Parteien haben ein unabhängiges Gerichtswesen.
Das Landesschiedsgericht nimmt die durch das Parteiengesetz sowie durch die Satzungen und zugehörigen Ordnungen der FDP und ihrer Gebietsverbände übertragenen Aufgaben wahr. Die Mitglieder der Schiedsgerichte sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Mitglieder der Schiedsgerichte dürfen nicht Mitglied eines Vorstandes der Partei oder eines Gebietsverbandes sein, in einem Dienstverhältnis zu der Partei oder einem Gebietsverband stehen oder von ihnen regelmäßig Einkünfte oder Aufwandsentschädigungen beziehen. Mindestens zwei Mitglieder des Landesschiedsgerichtes müssen die Befähigung zum Richteramt haben.
Näheres regelt die Bundesschiedsgerichtsordnung im Rahmen der Bundessatzung
ab S. 30ff.