Achtung!!! Neue Beitragsordnung
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Auf dem 56. ord. Bundesparteitag am 5. Mai 2005 wurde im Rahmen einer neuen Finanz- und Beitragordnung auch der monatliche Mindestbeitrag auf € 8,00 neu festgesetzt. Bitte beachten Sie hierzu den beigefügten "§ 8 - Beiträge" derBeitragsordnung. Der in der Beitragsordnung der Landessatzung vom 08.09.2001 aufgeführte Mindesbeitrag ist damit obsolet.

