Landesparteitag
Der Landesparteitag ist das höchste Gremium der FDP Rheinland-Pfalz.Er setzt sich aus 200 Delegierten zusammen, die direkt von den Mitgliedern der Kreisverbände auf den Kreisparteitagen gewählt werden. Der Landesparteitag hat den Charakter einer Hauptversammlung und tagt als sogenannter "ordentlicher" Landesparteitag einmal im Jahr. Auf dem Landesparteitag legt der Landesvorstand gegenüber den Delegierten Rechenschaft ab.
Landeshauptausschuss
Der Landeshauptausschuss wird auch "kleiner Parteitag" genannt.
Er beschließt über im Laufe des Geschäftsjahres anfallende politische und wichtige organisatorische Fragen. Insbesondere beschließt er nach Landtagswahlen über eine Regierungs- und Koalitionsbildung und über die Zusammensetzung der hierzu zu bildenden Verhandlungskommission.
Landesvorstand
Wahl am 28. März 2009Vorsitz:
Rainer Brüderle MdB
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Stellvertretung:
Elke Hoff MdB
Dr. Volker Wissing MdB
Schatzmeister:
Jürgen Creutzmann MdEP
Hauptgeschäftsführer:
Josef Becker
Landesfachausschüsse und Arbeitskreise
Ausschüsse und Arbeitskreise unterstützen die Gliederungen auf Landesebene bei der programmatischen oder organisatorischen Arbeit.
Landesschiedsgericht
Auch Parteien haben ein unabhängiges Gerichtswesen.
Das Landesschiedsgericht nimmt die durch das Parteiengesetz sowie durch die Satzungen und zugehörigen Ordnungen der FDP und ihrer Gebietsverbände übertragenen Aufgaben wahr. Die Mitglieder der Schiedsgerichte sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Mitglieder der Schiedsgerichte dürfen nicht Mitglied eines Vorstandes der Partei oder eines Gebietsverbandes sein, in einem Dienstverhältnis zu der Partei oder einem Gebietsverband stehen oder von ihnen regelmäßig Einkünfte oder Aufwandsentschädigungen beziehen. Mindestens zwei Mitglieder des Landesschiedsgerichtes müssen die Befähigung zum Richteramt haben.
Näheres regelt die Bundesschiedsgerichtsordnung im Rahmen der Bundessatzung
ab S. 30ff.

