Bauwesen, Raumordnung und Städtebau
Der Spannungsbogen liberaler Baupolitik bildet sich zwischen den beiden Polen der Eigentumsfreiheit und der Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Nach liberalem Verständnis haben gesetzliche Vorgaben nur insoweit zu erfolgen, als sie erforderlich und verhältnismäßig sind. Im Zweifel muss die Politik dem Subsidiaritätsprinzip mehr Bedeutung beizumessen als zentralistischer Vorgabe. Überregulierungen sind auf jeder staatlichen Ebene zu vermeiden.
Wesen liberaler Baupolitik
Der Spannungsbogen liberaler Baupolitik bildet sich zwischen den beiden Polen der Eigentumsfreiheit und der Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Nach liberalem Verständnis haben gesetzliche Vorgaben nur insoweit zu erfolgen, als diese erforderlich und verhältnismäßig sind.
Dieser Grundgedanke muss die Politik anhalten, dem Subsidiaritätsprinzip im Zweifel mehr Bedeutung beizumessen als zentralistischer Vorgabe.
Im Verhältnis Bund-Länder bedeutet dies zum einen eine Rückbesinnung auf die wesentlichen Gedanken des Föderalismus.
Im Verhältnis Staat-Bürger ist an die Entscheidungsträger in den kommunalen Gremien (Gemeinde-, Verbandgemeinde- und Stadtrat) zu appellieren, die ihnen im Zusammenhang mit der Selbstverwaltungsgarantie zustehenden Freiheits- und Gestaltungsrechte maß- und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Gestalterische Vorgaben und Festsetzungen in kommunalen Satzungen und Rechtsakten sollen nur dann und soweit vorgenommen werden dürfen, als dass das Gestaltungsinteresse der Kommune das Interesse des Bürgers an der Wahrnehmung seiner grundrechtlich garantierte Bau (- und das heißt Eigentums-)Freiheit erheblich überwiegt.
Überregulierungen sind auf jeder staatlichen Ebene zu vermeiden.
Landes- und Regional-Planung
Überregionale Planung muss gewährleisten, dass trotz zu erwartender demographischer Verwerfungen eine Grundversorgung der Bürger in allen Landesteilen mit wesentlichen staatlichen Leistungen der Daseinsvorsorge erhalten bleibt.
Insoweit sind Bestrebungen zu begrüßen, welche einer Zersiedelung ländlicher Strukturen entgegen wirken, in dem durch ein straffes Flächenmanagement der Nutzung von Brachflächen unter Erneuerung und Verdichtung des Baubestandes den Vorzug vor der Ausweisung neuer Baulandflächen gegeben wird.
Die FDP bekennt sich zur Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und zum fairen Wettbewerb zwischen den Kommunen. Die den kommunalen Entscheidungsträgern zustehenden Planungs- und Gestaltungsinstrumente müssen aber im wohlverstandenen Eigeninteresse aller Nachbargemeinden zum größten Gesamtnutzen führen. Die FDP will daher weiter daran arbeiten, dass im Bereich kommunalen Planungsrechts neben der bereits vorhandenen Regionalplanung rechtliche Möglichkeiten zur Gründung von Planungs- bzw. Umlandverbänden – gegebenenfalls auch länderübergreifend – geschaffen werden, die die Zusammenarbeit und möglichst einvernehmliche Abstimmung bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und auch bei der Investitions- und Ansiedlungspolitik zur Pflicht machen. Die Organisation mehrerer Kommunen in aufgabenorientierten Zweckverbänden ist hierzu ein probates Mittel.
Was für Wasser, Abwasser und Müll gilt, muss aber auch für Planungen gelten. Einem ruinösen Verdrängungswettbewerb zwischen den Kommunen durch expansives Planungsverhalten und die ständige Neuausweisung von Baugebieten außerhalb der bestehenden Entwicklungszonen ist Einhalt zu gebieten.
Die Kommunen sind zu einem Flächenmanagement anzuhalten, dass die voraussichtliche soziologische und demographische Entwicklung aufzeigt und rechtzeitige Einflussnahme auf Infrastruktureinrichtungen aller Art ermöglicht.
Kommunales Planungsverhalten
Eine derart expansive Bauflächenausweisung wie in der Vergangenheit können wir uns für die Zukunft nicht mehr leisten. Hält nämlich der Trend zur Übersiedlung in die Außenbereiche an, veröden die Innenstädte und Dorfkerne weiter. Darunter leidet das gesamte soziale und gesellschaftliche Leben in der Kommune. Förderprogramme und Gesetze, die die Kommunen weiterhin zu einer expansiven Bauflächenpolitik animieren, sind abzuschaffen.
Nicht zuletzt unter finanzpolitischen Erwägungen ist gesetzgeberisch dafür Sorge zu tragen, dass durch eine Kooperation von Nachbargemeinden gemeindliche Bauvorhaben wie beispielsweise Sportstätten und Turnhallen auch auf ein einzelnes Objekt an einem Standort reduziert werden. Auch für eine optimale Auslastung dieser öffentlichen Investitionen wäre dies dienlich.
Staatliche Transferzahlungen aller Art müssen nicht zuletzt vor obigem Hintergrund auch davon abhängig gemacht werden, dass die Regionen unter den demographischen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Stärken und Schwächen Leitbilder mit realistischen Entwicklungsszenarien entwerfen. Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Kindertagesstätten, ÖPNV, Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge, Handel und Verkehr) müssen für die Zukunft verstärkt im Hinblick auf deren Wirtschaftlichkeit und Erforderlichkeit geprüft werden. Einerseits muss eine ausreichende Grundversorgung vor allem im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gewährleistet bleiben, andererseits ist jedoch der allgemeine Steuerhaushalt dann zu entlasten, wenn Kommunen entgegen der objektiven Erforderlichkeit an Infrastruktureinrichtungen festhalten.
Dorfkerne und Innenstädte müssen ihre Funktionen dauerhaft wahrnehmen können. Die Schließung von Baulücken, die Sanierung innerörtlicher Kerne und die Ausweisung neuer Baugebiete müssen miteinander in Einklang gebracht werden.
Die Attraktivität der Innerorte ist für Bewohner und Bauwillige insbesondere dadurch zu erhöhen, dass die bestehende Infrastruktur in ihrer Funktion und ihrem Wert erhalten und gegebenenfalls bedarfsgerecht weiterentwickelt wird.
Die FDP strebt keinen regelfreien Raum an, vielmehr geht es um ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen dem präventiv regelnden Einfluss des Staates und der Eigenverantwortung der am Bau beteiligten Gruppen.
Selten überwiegt bei der Ausweisung von Neubaugebieten das Gestaltungsinteresse der Gemeinde die Baufreiheit der Eigentümer (mangels unmittelbarer bauhistorischer und denkmalschutzrechtlicher Anknüpfungspunkte). Daher wird sich die FDP weiterhin dafür einsetzen, den Bauwilligen, insbesondere Familien gerade hier die größtmögliche gestalterische Freiheit zu gewähren.
Privatinitiativen fördern und fordern
Die Kommunen nehmen nach Auffassung der FDP noch immer zu wenig von dem Modell „Privaten Erschließungsträgerschaft“ (PET) Gebrauch. Trotz Novellierung des Baugesetzbuches nämlich, haben die Kommunen im Zuge der Aufstellung von Bebauungsplänen und zugehörige Erschließungsmaßnahmen 10 % der anfallenden Kosten als gemeindeeigenen Kostenanteil zu tragen. Der Gesetzgeber gestattet nach § 124 Baugesetzbuch die Durchführung der öffentlichen Erschließung eines Baugebiets gleich welcher Nutzung in Form einer sogenannten Erschließungsträgerschaft (PET). Ziel ist unter anderem die Optimierung der Baukosten und die Beschleunigung der Abwicklung und Herstellung der Erschließung. Bei der PET darf beschränkt ausgeschrieben und mit den
jeweiligen Bietern die Auftragssumme verhandelt werden. Baukosten lassen sich deutlich reduzieren, Bauqualitäten verbessern und Zeitabläufe wesentlich verkürzen. Im Übrigen besteht die Möglichkeit, dass die Kommune den zu übernehmenden 10 %-Anteil an den Erschließungskosten spart. Trotz der 100 %igen Kostenbeteiligung nämlich ist für den Grundstückseigentümer die PET gegenüber der öffentlich rechtlichen Erschließung fast immer wirtschaftlich günstiger. Auch können umliegende Maßnahmen (zum Beispiel Straßenobjekte, Grillplätze etc.) in die Erschließungsmaßnahme auf- und somit aus dem kommunalen Haushalt herausgenommen werden. Die FDP setzt sich dafür ein, dass die Kommunen den Einsatz der PET verstärkt überprüfen und anwenden, zu Entlastung der Haushaltssituation und Vereinfachung des Bauablaufs.
Die FDP will im Übrigen weiterhin die verstärkte Förderung von Sanierungen und des Bauens im Bestand. Die Aufstellung einer Sanierungssatzung für bestimmte Ortsteile ist daher ein probates Mittel zur Bildung von Anreizen gerade durch die sich insoweit auftuenden Fördertöpfe und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Durch die Sanierungssatzungen der Kommunen und die damit verbundenen Ausgleichszahlungen bei Verkauf und Ankauf werden die Sanierungsausgleichszahlungen oftmals aber auch zu einer nicht mehr kalkulierbaren Belastung der Eigentümer von Innenstadt-/Dorfkern-Immobilien.
Die FDP setzt sich dafür ein, die Sanierung nach Ablauf der Sanierungsmaßnahmen abzurechnen, um einen verbindlichen zeitlichen Rahmen von maximal 5 Jahren einzuhalten.
Eigentümer in der Innenstadt/im Ortskern dürfen nicht schlechter gestellt werden als die Eigentümer bei Neubauten oder sonstigen Erschließungsmaßnahmen, im Rahmen derer die Erschließungsbeiträge stets „auf dem Fuße“ anfallen und auch abgerechnet werden.
Die Instandsetzung und Revitalisierung der Altbauten ist durch die Förderung und Beratung im Rahmen der Dorferneuerung und Städtebauförderung weiterhin zu gewährleisten. Für eine gute Mischung der Funktionen Wohnen, Arbeit und Freizeit ist Sorge zu tragen, insbesondere durch die rechtzeitige Ausweisung von Kerngebieten (nach der Baunutzungsverordnung).
In Rheinland-Pfalz ist die sogenannte „Wohneigentumsquote“ mit ca. 61 % relativ hoch. Dies muss aber Ansporn sein, die Wohnung als Privateigentum für noch mehr Menschen zu ermöglichen. Breitgestreutes Eigentum macht unabhängig und stellt insbesondere eine wesentliche Ergänzung der Altersvorsorge dar.
Durch mehr Mut zur Freiheit (sowohl, was die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Standards als auch die Hinwendung zu mehr Wettbewerb anbelangt) kann mehr Wohneigentum in den Händen der rheinland-pfälzischen Bürger und Familien erreicht werden.
Sozial ausgewogene Baupolitik
Dörfer und Städte sind für alle da. Eine gute und gesunde Mischung aller
Bevölkerungsgruppen trägt zu sozialem Frieden und zu Zufriedenheit bei.
Von einer verstärkten Wiederbesiedlung der Innenstände/Ortskerne profitieren alle. Deshalb muss die Kaufkraft und die Attraktivität im Innenstadt-/Ortskernbereich gestärkt werden, damit die Bewohner den Bedarf des täglichen Lebens in Geschäften in fußläufiger Entfernung decken können. Damit muss eine Verbesserung des Wohnumfelds einhergehen sowie eine bessere Nutzung der gastronomischen und kulturellen Angebote, wie sie für Städte und Dörfer typisch sind.
Die nötige und von älteren Menschen besonders geschätzte Verbesserung des Wohnumfelds ist eng mit der erfolgreichen Werbung um Bewohner verbunden, die noch im Erwerbsleben stehen. Diese Bevölkerungsschicht trägt in den Innenstädten sowohl durch die Stärkung des Dienstleistungssektors und des Handels als auch durch eine Vergleichmäßigung der Altersstruktur zur erwünschten Attraktivität der Innenstädte für alle Menschen bei.
Auf die besonderen Anforderungen bestimmter Personengruppen ist Wert zu legen. Ältere und behinderte Menschen benötigen ein barrierefreies Wohnumfeld, Familien benötigen sichere Spiel- und Verweilmöglichkeiten, wie auch Angebote bestenfalls in fußläufiger Erreichbarkeit.
Für die FDP ist selbstverständlich, dass Geräusche spielender Kinder und Jugendliche nicht gleichzusetzen sind mit industriellem Lärm und damit auch juristisch zu privilegieren sind.
Benachteiligte Personengruppen haben einen Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, dem verstärkt Rechnung zu tragen ist. Ältere und Behinderte benötigen Barrierefreiheit. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Instrumenten müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um durch gezielte Fördermaßnahmen behindertengerechtes Wohnen auch im privaten Wohnungsmarkt zu etablieren.
Zu einem sozialverantwortlichen Flächenmanagement gehört auch die Schaffung und Erhaltung von grünen Adern, öffentlichem Grün und anderen Freiflächen, die die Urbanität fördern.
Bauen und Architektur
Baupolitik bedeutet nicht nur, einen Interessensausgleich zwischen Rechtsgütern herzustellen, sondern sie stellt auch einen Ausdruck des kulturhistorischen Entwicklungsstandes eines Gemeinwesens dar.
Die Architekturförderung in Rheinland-Pfalz ist zu verbessern. Zwar gibt es viele Projekte, die von überragender baukultureller Bedeutung sind, in der Breite jedoch – insbesondere bei den kommunalen Planungsvorhaben - sind hier noch Verbesserungsmöglichkeiten gegeben.
Im privaten Bereich muss mehr Mut zur Freiheit für die Gestaltungswilligen gefördert werden. Im öffentlichen Bereich sollten Architektenwettbewerbe zur Förderung pluraler Baukunst als Bedingung für Fördermittel eingeführt werden.
Es ist zu prüfen, ob architektonisch bedeutsame Planungen bei der Grundstückszuteilung (beispielsweise im Rahmen von Architekturförderflächen in Baugebieten) belohnt werden können, ohne den Gleichheitsgrundsatz zu verletzen.
Für architektonisch bedeutsame Objekte könnten gewisse Vorfahrtsregeln bei
Genehmigungsverfahren geschaffen werden. Hochkarätige Architektur darf nicht in den Bauausschüssen der Gemeinden und Städte verhindert werden.
Architektur ist nicht nur Baugeschichte und Baukultur, sondern eine individuelle Ausprägung von Heimat und eine Identifizierung des Menschen mit seiner Umwelt.
Konversion, eine nicht endende Aufgabe für unser Land
Die zu erwartende Strukturreform der Bundeswehr wird zu einer weiteren Reduzierung von Streitkräften und Standorten in Rheinland-Pfalz führen. Die Zahl der zivilen und militärischen Dienstposten im Land sinkt drastisch und mit ihr auch die Zahl von Arbeitsplätzen im nichtmilitärischen Bereich mit erheblichen Folgen für die örtliche Wirtschaft.
Überdies muss sich Rheinland-Pfalz mit den Folgen der durch die weltweite Abrüstung verloren gegangenen militärischen und zivilen Stellen bei den französischen und amerikanischen Streitkräften ebenso befassen wie mit den dort freigewordenen Liegenschaften. Gemeinsam mit betroffenen Kommunen und privaten Investoren müssen daher Maßnahmen zur Finanzierung von Konversionsprojekten entwickelt werden. Diese sollten aber nicht isoliert betrachtet werden, sondern in nachhaltige und zukunftgerichtete Gesamtentwicklungskonzepte eingebunden werden.
Ziel muss dabei sein, mit möglichst geringen öffentlichen Mitteln privatwirtschaftliches Engagement anzustoßen damit nachhaltige, zukunftsorientierte Strukturen entstehen. Die FDP fordert daher, dass der Bund freiwerdendes militärisches Gelände schnell und zu günstigen Preisen an interessierte Gemeinden oder private Investoren abgibt und so eine zügige weitere Nutzung ermöglicht.